Trainingsraumkonzept

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, Ihr Wunsch ist es, dass Ihr Kind an der Josef-Reding-Schule möglichst viel lernt, um in wenigen Jahren möglichst gut vorbereitet ins Berufsleben zu starten. Mit Recht erwarten Sie, guten Unterricht in störungsarmer Atmosphäre erhält, in der es sich auf seinen Lernstoff konzentrieren kann.

 

Die Schulkonferenz der Josef-Reding-Schule hat beschlossen, ab dem 04.September 2006 einen Trainingsraum einzurichten. Das ist ein besonderer Raum, in dem wir diejenigen Schülerinnen und Schüler betreuen, die im Unterricht wiederholt durch störendes Verhalten auffallen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass wir hier auffälligen Schülerinnen und Schülern ihr falsches Verhalten bewusstmachen können. Gleichzeitig kann die Mehrheit unserer Schülerinnen und Schüler in den Klassen störungsfrei weiterarbeiten. Wenn Ihr Kind gegen die Regeln verstößt, wird es einmal verwarnt; beim zweiten Mal mit einem Laufzettel in den Trainingsraum geschickt. Dort soll es unter Aufsicht sein Verhalten im Unterricht schriftlich überdenken und Vorschläge entwickeln, wie es sich in Zukunft besser an die Klassenordnung halten kann.

 

Verstößt Ihr Kind im Trainingsraum gegen die dort bestehenden Regeln, wird es auch nur einmal verwarnt. Wenn es hier trotz Ermahnung sein unerwünschtes Verhalten fortsetzt, schicken wir Ihr Kind nach Hause. Sie, als Eltern und Erziehungsberechtigte, werden umgehend informiert und gebeten, zusammen mit Ihrem Kind zu einem Gespräch in der Schule zu erscheinen. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin im Laufe eines Schulhalbjahres bereits drei Trainingsraumverweise angesammelt hat, unterstellen wir als Schule, dass die Überlegungen zur Verbesserung des Verhaltens im Unterricht nicht genügend ernsthaft durchgeführt worden sind und tragen den Namen in eine „Rote Liste“ ein. Der Eintrag in die Rote Liste stellt für den Betroffenen eine „letzte Warnung“ dar. Wer wiederum Stört, wird vom Unterricht ausgeschlossen. Jeder Schüler, der zum 3., 6. und 9. Mal den Trainingsraum aufsuchen muss, hat dadurch versäumte Unterrichtszeit und den Unterrichtsinhalt freitags von 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr nachzuholen!

 

Leitfaden zum Einsatz des Trainingsraumes

Anhand des folgenden Leitfadens wird die Vorgehensweise bei den jeweiligen Trainingsraumaufenthalten aufgezeigt:

  1. TR-Besuch Erarbeitung des Rückkehrplanes

  2. TR-Besuch Erarbeitung des Rückkehrplanes

  3. TR-Besuch Erarbeitung des Rückkehrplanes

 

Ausgabe und Erläuterung des Beobachtungsbogens

Anruf bei den Eltern/Erziehungsberechtigten: Information bzgl. Des Beobachtungsbogens, Ankündigung eines in Kürze stattfindenden Gespräches Der Klassenlehrer wird informiert, so dass ein Gespräch mit den Eltern an der Schule erfolgen kann

  1. TR-Besuch Erarbeitung des Rückkehrplanes

  2. TR-Besuch Erarbeitung des Rückkehrplanes

  3. TR-Besuch Erarbeitung des Rückkehrplanes

  4. Anruf bei den Eltern

  5. Information des Klassenlehrers

    In einem Gespräch mit der Schulleitung, dem Klassenlehrer, dem Schulsozialarbeiter und den Eltern wird über den Verbleib des Schülers im Trainingsraum für eine Woche entschieden (§53 Abs. 3 Ziff.3 SchG)

  6. TR-Besuch Erarbeitung des Rückkehrplanes

  7. Ausgabe eines weiteren Beobachtungsbogens

  8. TR-Besuch Erarbeitung des Rückkehrplanes

  9. Ausgabe eines weiteren Beobachtungsbogens

  10. TR-Besuch Erarbeitung des Rückkehrplanes

  11. Anruf bei den Eltern/Erziehungsberechtigten

    Information des Klassenlehrers

    In einem Gespräch mit der Schulleitung, dem Klassenlehrer, dem Schulsozialarbeiter und den Eltern wird über den Ausschluss vom Unterricht für eine Woche entschieden (§53 Abs.3 Ziff.3 SchG).

  12. TR-Besuch Erarbeitung des Rückkehrplanes

  13. Ausgabe eines weiteren Beobachtungsbogens

  14. TR-Besuch Erarbeitung des Rückkehrplanes

  15. Ausgabe eines weiteren Beobachtungsbogens

  16. TR-Besuch Erarbeitung des Rückkehrplanes

  17. Anruf bei den Eltern/Erziehungsberechtigten

    Information des Klassenlehrers

    In einem Gespräch mit der Schulleitung, dem Klassenlehrer, dem Schulsozialarbeiter und den Eltern wird über den Ausschluss vom Unterricht für 14 Tage entschieden (§53 Abs.3 Ziff.3 SchG).

  18. TR-Besuch Erarbeitung des Rückkehrplanes

  19. TR-Besuch Erarbeitung des Rückkehrplanes

  20. TR-Besuch Erarbeitung des Rückkehrplanes

  21. Anruf bei den Eltern/Erziehungsberechtigten Information des Klassenlehrers

    Ein von der Lehrerkonferenz gewähltes Gremium entscheidet unter Anhörung der Eltern über die Androhung des Schulverweises (§53 Abs.3 Ziff.4 SchG).