Schulordnung (gültig ab 10.08.2022)

1. Verhalten im Unterricht

 

1.1 Pünktliches Erscheinen zur 1. Stunde und nach den Pausen ist selbstverständlich.

Schülerinnen und Schüler, die zur 1. Stunde zu spät kommen, werden nach Ermessen des/der Fach- bzw. Klassenlehrers/in dem Schulverwaltungsraum zugewiesen. Versäumter Unterrichtsstoff ist in Absprache mit dem/der Lehrer/in nachzuholen.
 

1.2 Zur sinnvollen Vorbereitung des Unterrichts und zur Mitarbeit ist es erforderlich, dass alle notwendigen Materialien mitgebracht werden. Bei wiederholtem Verstoß werden nach Elterninformation weitere erzieherische Maßnahmen (z.B. sofortige Beibringung der fehlenden Materialien durch Eltern oder Schüler/in) abgesprochen.

 

1.3 Alles, was den Unterricht stört, wird unterlassen. Sauberkeit und Ordnung sind soziale Fähigkeiten. Wer den Klassenraum, Tische oder Stühle beschmutzt oder beschädigt, handelt asozial und muss mit Zusatzdiensten nach der Schulzeit rechnen. Schüler/innen sind angehalten, sich angemessen zu kleiden. Weder andere Schüler/innen noch Lehrer/innen dürfen sich durch das äußere Erscheinungsbild gestört oder provoziert fühlen.

 

2. Verhalten der Schülerinnen und Schüler zueinander

 

2.1 Jeder möchte genauso anerkannt und behandelt werden wie du selbst. Deshalb: keine Beleidigungen und Beschimpfungen, keine Gewalt! Konflikte können immer friedlich gelöst werden. Dabei helfen die Klassenlehrer/innen, die Lehrer/innen, die SV-Lehrer/innen und der Schulsozialarbeiter.

 

2.2 Das Eigentum anderer zu stehlen oder zu beschädigen ist kriminell. Wer dies tut, muss Schadenersatz leisten und mit einer Anzeige rechnen.

 

3. Verhalten während der Pause u. der Umgang mit Handys u. anderen Geräten

 

3.1 Die Nutzung von Mobilgeräten in der Schule regelt die  Handyordnung der Josef-Reding-Schule.

 

3.2 In den 5-Minuten-Pausen darf der Klassenraum nur verlassen werden, um einen anderen Unterrichtsraum aufzusuchen. Nach Absprache mit den Lehrern/innen ist das Aufsuchen der Toilettenanlage erlaubt. In den großen Pausen ist der Klassentrakt zu verlassen.

 

3.3 Das Schulgelände darf während der Schulzeit nicht verlassen werden. Das Schulgebäude des Gymnasiums sowie die dort verfügbaren Spieleinrichtungen werden nicht aufgesucht. Verstöße werden mit Sozialstunden, dem Ausschluss von Unterrichtsveranstaltungen oder sogar mit Klassenkonferenzen und Ordnungsmaßnahmen geahndet.

 

3.4 Während der Mittagspause ist allen Schülern der Klassen 5-10 das Verlassen des Schulgeländes verboten. Schüler/innen, die gegen dieses Verbot verstoßen, müssen mit erheblichen Strafen und im Wiederholungsfall mit einer Klassenkonferenz rechnen. Die Schulleitung kann Schülerinnen und Schülern ab Klasse 7 auf Antrag der Erziehungsberechtigten gestatten, das Schulgelände in der Mittagspause zu verlassen, wenn sie zur Aufrechterhaltung der Schulfähigkeit ihre Wohnung innerhalb von 10 Minuten erreichen können. Im Fall einer missbräuchlichen Nutzung der Mittagspause kann diese Erlaubnis jederzeit durch die Schulleitung widerrufen werden.

 

3.5 Das Werfen von Schneebällen sowie die Benutzung von Lederbällen ist wegen der großen Verletzungsgefahr strengstens verboten. Ballspiele im Forum sind untersagt.

 

3.6 Das Rauchverbot ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Das Rauchen ist für Jugendliche unter 18 Jahren nicht gestattet und ist auf dem gesamten Schulgelände strengstens untersagt. Dies betrifft auch den Gebrauch von E-Zigaretten sowie den Konsum von Drogen und sogenannten Energy-Drinks. Eine Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und der Polizei findet statt.